JUPI Fraktion spricht sich gegen die geplante Kameraüberwachung in der Freiburger Innenstadt aus
Die JUPI Fraktion im Freiburger Gemeinderat verurteilt die Anbringung der Überwachungskameras in der Freiburger Innenstadt.
„Jede Bürgerin und jeder Bürger Freiburgs hat ein Recht auf Privatsphäre und das auch im öffentlichen Raum, dieses Grundrecht wird durch die Überwachung in Teilen der Innenstadt nun eingeschränkt“ führt Sergio Schmidt aus.
Die Wirksamkeit von Überwachungskameras um schwere Straftaten zu verhindern ist wissenschaftlich umstritten. Einzig sicher ist, dass die Aufklärung von solchen in Einzelfällen durch Videoüberwachung verbessert werden kann.
„Strafverfolgung ist ein sensibles Thema, an diesem Punkt sehen wir den Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte durch die Polizei nicht gedeckt von dem erhofften Effekt auf eine bessere Sicherheitslage“ fügt Simon Sumbert an.
Freiburg ist statistisch gesehen eine sichere Stadt. Auch wenn jede Straftat eine zu viel ist, bleibt die Wahrscheinlichkeit hier Opfer eines Verbrechens zu werden sehr gering.
„Das Auseinanderklaffen von statistischen Zahlen und gefühlter Realität sollte wieder mehr im Fokus kommunalpolitischer Anstrengungen stehen“ stellt Sophie Kessl fest.
Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik zeigt, in den letzten 10 Jahren gab es immer wieder Jahre mit mehr und auch mit weniger Straftaten.
Maria Mena analysiert:“ Gegen Ängste hilft nur Aufklärung, ein Ausbau repressiver Maßnahmen bestätigt die oft irrationalen Ängste einiger Bürger*innen anstatt diese zu lindern.“
Kriminalität ist leider ein fester Begleiter menschlicher Gesellschaften, eine hundertprozentige Sicherheit ist eine Illusion. Verantwortungsbewusste Politik muss die Motive für kriminelles Handeln in den Fokus nehmen.
„Videoüberwachung ist teuer, die Gelder, die hier ausgegeben werden, wären in Maßnahmen, die nachhaltig kriminelle Karrieren verhindern können wie Sozialarbeit, der Prävention von Armut und besserer Bildungsangebote weitaus sinnvoller angelegt“ konstatiert Ramon Kathrein.