Nachdem bald Klage gegen das Musikboxenverbot eingereicht wird, beantragen wir zusammen mit Eine Stadt für alle, dass alternativ eine Zonenregelung im Seepark eingeführt wird. So soll es weiterhin in Bereichen in unmittelbarer Nähe zu Anwohnenden ein zeitlich begrenztes Musikboxenverbot geben. Es braucht aber auch Zonen, in denen Boxen explizit erlaubt sind. Wir glauben, dass damit eine Lenkungswirkung erzielt werden kann und ein guter Kompromiss zwischen Anwohner*innen und Parknutzenden gefunden werden kann. Der Antrag kann aber vermutlich erst im November im Gemeinderat verhandlet werden aufgrund einer 6-Monats-Frist aus der Gemeindeordnung.
Antrag nach §34 GemO: Parkanlagensatzung: Zonierung statt pauschales Boxenverbot
Sehr geehrter Oberbürgermeister Martin Horn,
nachdem gegen die aktuelle Parkanlagensatzung Klage eingereicht wurde, möchten die unterzeichnenden Fraktionen als Alternative des in Augen der Fraktionen rechtswidrigen pauschalen Verbots von Musikboxen und -instrumenten eine rechtssichere Zonierungsregelung für den Seepark vorschlagen und stellen daher folgenden Antrag
Antrag:
Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, die Parkanlagensatzung erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen. Dazu soll eine ausgewogene Zonierungsregelung für das Musikboxenverbot im Bereich des Seeparks vorgeschlagen werden. Musikinstrumente sollen ausgenommen werden.
Begründung:
Da die unterzeichnenden Fraktionen davon ausgehen, dass das pauschale Boxenverbot vor dem Verwaltungsgerichtshof keinen Bestand haben wird, ist es wichtig, Alternativen insbesondere für die Anwohnenden im Seepark auf den Weg zu bringen. Wir schlagen daher eine Zonierungsregelung, ähnlich der in der Stadt Mannheim vor. Im direkten Umfeld der Wohnbebauung sollen Musikboxen ab 23 Uhr weiterhin verboten bleiben. In Parkbereichen, die weiter entfernt der Wohnbebauung liegen soll es jedoch weiterhin die Möglichkeit geben, Musik auch nach 23 Uhr abzuspielen, wenn dies in einem verträglichen Rahmen stattfindet. In Parkbereichen, in denen keine Lärmbelastung für Anwohnende erwartet werden kann, sollen Musikboxen explizit erlaubt werden.
Diese dreistufige Zonenregelung schafft einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnenden und den meist jungen Parkbesuchenden. Zudem kann damit eine Lenkungswirkung erzielt werden, indem feiernde Menschen auch mit Unterstützung der Nachtmediator*innen gezielt in Bereiche des Parks gelenkt werden, in denen eine übermäßige Ruhestörung weniger zu erwarten ist.
Die Zonenregelung soll zunächst im Seepark eingeführt und nach einem Sommer evaluiert werden. Wenn sich diese Regelung bewährt, kann sie, insofern ausreichend Beschwerden von Anwohnenden dokumentiert werden, auf andere Parks ausgeweitet werden.
Die Zonierung soll möglichst unter Beteiligung von Jugendlichen als auch Anwohnenden ausgehandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Kessl
stellv. Fraktionsvorsitzende JUPI
Simon Waldenspuhl
Fraktionsvorsitzender JUPI
Gregor Mohlberg
Fraktionsvorsitzender Eine Stadt für alle
Irene Vogel
stellv. Fraktionsvorsitzende Eine Stadt für alle
Felix Beuter
Stadtrat Eine Stadt für alle