Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

viele Landkreise und Städte geben ihren Fallmanager*innen Richtlinien an die Hand, nach denen in der Eingliederungshilfe über Anträge entschieden wird. Manche, wie der Ortenaukreis, veröffentlichen diese sogar (siehe: https://www.ortenaukreis.de/?La=1&NavID=2390.215.1) Zu diesem Themenkomplex haben wir folgende Fragen:

  1. Nach welchen Richtlinien und Grundsätzen werden in der Eingliederungshilfe der Stadt Freiburg Entscheidungen getroffen? Bitte stellen Sie uns diese zur Verfügung.
  2. Ist es geplant, im Sinne der Transparenz, diese ebenfalls zu veröffentlichen oder ist dies bereits geschehen?
  3. Handelt es sich hierbei um landes- oder bundesweit gültige Richtlinien oder werden diese von jedem Eingliederungshilfeträger eigenständig erarbeitet?
  4. Wie geht die Stadt Freiburg beispielsweise mit der sog. Zumutbarkeitsregelung §104 SGB IX um?
  5. Wie verhält es sich bei anderen Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege, gibt es auch hier Durchführungsrichtlinien? Bitte stellen Sie uns auch diese zur Verfügung.
  6. Welche Änderungen der Richtlinien sind ab 2020 geplant, wenn die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt?

Wir bedanken uns schon vorab für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen

Ramon Kathrein Stadtrat

Sophie Kessl Stadträtin