Bild: Dr. Stephan Barth/pixelio.de

Update: Die probeweise Öffnung der Ballspielfelder am Friedrich-Gymnasium und dem Deutsch-Französischen Gymnasium ist schon gestartet. Auch in den Ferienzeiten sind die Plätze mindestens von 16-20 Uhr geöffnet!

Wir haben zusammen mit allen demokratischen Fraktionen in der letzten Gemeinderatssitzung beantragt, die Ballspielfläche am Friedrich Gymnasium dauerhaft zu öffnen und darzulegen welche anderen Schulsportflächen außerhalb der Schulzeit geschlossen sind. Der Antrag geht zurück auf eine Petition von Jugendlichen aus Herdern, die über 1000 Unterschriften erreichte. Das Thema soll nun im nächsten Bauausschuss besprochen werden. Vorab haben uns aber schon Antworten auf einige Fragen erreicht. Die Verwaltung beantwortete eine Anfrage der Freien Wähler und ging hier auch auf unseren Antrag ein. Kurz und knapp: Der Ballspielplatz am Friedrich Gymnasium und auch am DFG soll schon diesen Sommer probeweise bis 20 Uhr geöffnet werden. Ein toller erster Erfolg für die Jugendlichen!

Hier dokumentieren wir die Antwort zur Anfrage:

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen

hier: Öffnung der Basketballplätze und Sportflächen auf Schulgeländen außerhalb der Unterrichtszeiten

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30.06.2023 an Herrn Oberbürgermeister Horn, das ich Ihnen in Absprache mit dem Oberbürgermeister gerne beantworte.

Schulhöfe sollen Kindern und Jugendlichen mit verschiedensten Bewegungsangeboten zur Verfügung stehen, und werden daher grundsätzlich offengehalten. Es sei denn, die spezifischen Verhältnisse führen zu Konflikten vor Ort. Schulhöfe sind in ihrer Gesamtheit wertvoll für die Öffentlichkeit. Ziel ist es, der Öffentlichkeit so viele Flächen wie möglich zur Verfügung zu stellen.

Dabei unterliegt vor allem die abendliche Nutzung von Schulhöfen einer ständigen Veränderung: Die Intensität variiert je nach Jahreszeit, auch werden bestimmte Schulhöfe temporär von einzelnen Nutzergruppen stärker frequentiert, was zu entsprechenden Reaktionen der Nachbarschaft auf diese höhere Nutzung führt. In diesen Fällen wird die im Auftrag des GMF durch einen Sicherheitsdienst durchgeführte Bestreifung erhöht, teilweise unterstützen auch die Polizeireviere mit entsprechenden Begehungen der Schulhöfe. Durch diese Aktionen kann in der Regel wieder eine Beruhigung vor Ort erreicht werden.

Gerne nehme ich den zwischenzeitlich vorliegenden interfraktionellen Antrag nach § 34 zu Basketballplätzen zum Anlass, die dort formulierten Fragen ebenso zu beantworten.

Auf Ihre Fragen können wir wie folgt Antwort geben:

1. Wie viele Schulsportflächen (Basketballplätze, Fußballplätze etc.,) gibt es in Freiburg?

Bis auf wenige Standorte verfügen sämtliche Schulen über eine oder mehrere Schulsportflächen. Diese Flächen können einfache Rasenflächen sein, auf denen zwei Tore aufgestellt sind, die Flächen können durch Linierungen auf Asphalt definiert sein, es können kleinere Flächen mit einigen Basketballkörben sein, oder eben kleine, mittlere oder große Spielfelder, die sich für mehrere Sportarten eignen. Die Beläge variieren zwischen Asphaltbelägen, Tennenbelägen, Rasen-, Kunstrasen- oder Tartanbelägen. Sofern die jeweiligen Sportflächen aus Platzgründen nicht alle Bedarfe des Schulsports erfüllen, erfolgt der Sportunterricht auf benachbarten Schulsportflächen.

Diese Plätze bzw. Flächen unterliegen einer ständigen Veränderung, weswegen wir die konkrete aktuelle Anzahl nicht erfassen. Wegen dieser Vielfalt an Sportflächen auf Schuhöfen werden nachfolgend die Antworten auf Schulhof- und Schulsportflächen bezogen.

a. Wie viele von ihnen sind auch außerhalb der Unterrichtszeiten geöffnet?

In den meisten Fällen sind die Sportflächen auf Schulhöfen ebenso wie die Schulhöfe selbst frei zugänglich, und es gibt über die für den gesamten Schulhof auf Schildern formulierten keine spezifischen Regelungen zur Nutzung. Diese Sportflächen sind nach Unterrichtsende frei zugänglich. Spielruhe ist meist ab 20:00 Uhr. Die Ursache hierfür liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen.

b. Wie viele von ihnen sind außerhalb der Unterrichtszeiten geschlossen?

Nur wenige Schulhöfe werden insbesondere wg. der spezifischen Verhältnisse (z.B. starker Vandalismus, Lärmbelästigungen, große Widerstände in der Nachbarschaft etc.) nach Unterrichtsende geschlossen.

Zu den geschlossenen Schulhöfen gehören u.a.:

– Deutsch- Französische Grundschule

– Hansjakob-Realschule

– Mühlmattenschule in Hochdorf.

Es gibt wenige eingezäunte Sportflächen. Hier sind u.a. zu nennen:

– Friedrich-Gymnasium Tartan-Kleinspielfeld

– Deutsch-Französisches Gymnasium Tartan-Kleinspielfeld,

– Berthold-Gymnasium Sportwiese,

– Kepler Gymnasium Tartanfläche.

Angesichts der öffentlich verfügbaren Flächen kann man hier von wenigen Einzelfällen sprechen.

2. Was sind die Gründe für das Abschließen von Schulsportflächen außerhalb der Unterrichtszeiten?

Die Entscheidungen zur Öffnung bzw. Schließung von Sportflächen erfolgen jeweils als Ergebnis der jeweiligen ortsspezifischen Abwägungen zwischen den Interessen der Anwohnerschaft, den baurechtlichen Festsetzungen, den Erfahrungen mit Lärmemissionen und der Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie (verschärfte Anforderungen nach 20:00 Uhr) sowie Vandalismusschäden und dem jeweiligen Nutzerdruck vor Ort. Wegen der unterschiedlichen räumlichen Situationen in offenen bzw. geschlossenen Höfen entstehen bei ähnlichen Nutzungen ganz unterschiedliche Schallreflektionen und damit teilweise hohe akustische Belastungen. Wegen der besonderen Qualität werden große Schulsportflächen wie beispielsweise am Seepark oder an der Staudinger Gesamtschule nicht pauschal geöffnet, sondern gegen geringes Entgelt von 2,57 Euro/ Stunde an Vereine vermietet, um eine geordnete und damit möglichst effiziente Nutzung zu ermöglichen.

3. Wir könnten uns vorstellen, dass gegen die Öffnung der Flächen nach Unterrichtsschluss Haftungsfragen, Vermüllung, Vandalismus etc. sprechen. Gibt es Überlegungen, wie es dennoch möglich sein kann, dass auf den Plätzen auch am Wochenende oder in den Ferien gespielt werden kann?

Zur Reduzierung der negativen Folgen der abendlichen Nutzung, wie unerwünschte Lärmemissionen, Vandalismus, Vermüllung wird seit 2017 ein Sicherheitsdienst eingesetzt, der, insbesondere an Wochenenden, bei Bedarf Schulhöfe zu den besonders intensiv genutzten Zeiten begeht, die Nutzer_innen aktiv anspricht und bei Bedarf zu einem für ein friedliches Miteinander notwendigen Verhalten ermahnt. Regelmäßige Auswertungen ermöglichen die Identifikation temporärer Hotspots und eine entsprechende Intensivierung dieser Begehungen.

4. Die Ballspielfläche am Friedrich-Gymnasium soll möglichst zeitnah auch außerhalb der Schulzeiten geöffnet werden. Bei übermäßigen Lärmbeschwerden durch Anwohnende oder sonstigen Problemen ist der Gemeinderat zu informieren.

Die Schule und die Anwohner_innen wurden darüber informiert, dass die Nutzungszeiten in Anlehnung an die o.g. baurechtlichen Rahmenbedingungen werktags bis 20:00 Uhr ausgeweitet werden. Nach dem Ende der schulischen Nutzung um 16:00 Uhr entsteht so ein Zeitfenster von 4 Stunden für die öffentliche Nutzung. Für den bislang ab 18:00 Uhr am DFG geschlossenen Sportplatz wird in ähnlicher Weise verfahren.

Zu den möglicherweise auftretenden Beschwerden siehe auch die Antwort auf Frage 6.

5. Prüfung, ob im Bereich des Rotlaubplatzes aus den beantragten Mitteln für Projekte aus der Jugendbeteiligung ein Basketball-Halbspielfeld geschaffen werden kann und ob eine kurzfristige Öffnung des Basketballplatzes am Seepark und des Sportplatzes auf dem Gelände der Staudinger Gesamtschule möglich ist.

Der Rotlaubplatz hat bislang eine wassergebundene Decke und könnte zu einem Basketball-Halbspielfeld umgebaut werden. Diese Änderung müsste baurechtlich genehmigt werden. Die wegen des dann härteren Spielbelags deutlich höheren Lärmemissionen würden vermutlich auf wenig Zustimmung seitens der Anwohnerschaft stoßen.

Der Basketballplatz am Seepark, wie auch der Fußballplatz am Seepark und die Freisportfläche an der Staudinger Schule, werden gegen geringes Entgelt an Vereine vermietet. Dadurch kann eine gezielte Nutzung der jeweiligen gesamten Fläche erzielt werden, was bei einer allgemeinen Öffnung durch die dann verschiedenen gleichzeitig anwesenden Nutzergruppen nicht möglich wäre.

6. Stadtweit sollen Ballspielflächen an Schulen auch außerhalb der Schulzeiten geöffnet werden bzw. es soll aufgezeigt werden, welche Gründe jeweils gegen eine Öffnung sprechen.

Wie eingangs dargestellt, ist die weitgehende Offenhaltung von Schulhof- und Sportflächen erklärtes Ziel der Stadtverwaltung. Die Ausdehnung der Nutzungszeiten von Schulsportflächen durch die Öffnung am Nachmittag und die baurechtlich mögliche Schließung um 20:00 wird zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen. Es sind, je nach spezifischen Gegebenheiten, unterschiedlich starke akustische Belastungen zu erwarten. Gleichzeitig werden die notwendigen (kostenträchtigen) Leistungen für die hausmeisterlichen Betreuung, den Schließdienst, die Reinigung und in der Folge auch für den Bauunterhalt steigen.

Es ist daher vorgesehen, die o.g. Ausdehnung mit den Nutzer_innen für den Sommer 2023 zuzulassen, Erfahrungen mit den neuen Regelungen zu sammeln um dann im Nachgang einen Ausgleich der Interessen der schulischen Nutzungen, der Nachbarschaft und der Öffentlichkeit zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Haag

Bürgermeister