Schon seit dem 27.03. haben Eltern einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen und keinen Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Die Entschädigung kann von den Arbeitgeber*innen beim Regierungspräsidium beantragt werden. Bis heute hat es die Landesregierung aber noch nicht geschafft, die notwendigen Online-Antragsdokumente zu veröffentlichen. Während in anderen Bundesländern längst Anträge einfach gestellt werden können, ist dies in Baden-Württemberg noch nicht möglich.
Der Entschädigungsanspruch scheint bei vielen Eltern auch noch nicht bekannt zu sein. Auch auf der Homepage der Stadt Freiburg findet sich nach unseren Recherchen keinerlei Hinweis auf diese Möglichkeit. Auch bei der Infonummer zur Notbetreuung der Stadt Freiburg kann keine Auskunft dazu gegeben werden. Wir haben deshalb eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt.
Anfrage nach §24 GemO: Entschädigungsanspruch für Kinderbetreuung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Martin Horn,
schon am 27. März hat die Bundesregierung einen Entschädigungsanspruch für erwerbstätige Sorgeberechtige, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, beschlossen (https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html). Diese Entschädigung kann von den Arbeitgeber*innen beim Regierungspräsidium beantragt werden. Das notwendige Antragsportal ist in Baden-Württemberg jedoch noch immer nicht freigeschaltet. Für Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, ist dies mehr als unverständlich.
Diese Möglichkeit der Entschädigung scheint vielen Eltern auch noch nicht bekannt zu sein. Bis heute findet sich nach unseren Recherchen auch leider keinerlei Hinweis auf diesen Entschädigungsanspruch auf der Homepage der Stadt Freiburg. Unter der vom AKI eingerichteten Infonummer zur Notfallbetreuung (8301) scheinen die Mitarbeiter*innen nicht darüber informiert zu sein und können auch keine zuständige Stelle nennen. Gerade weil die Stadt Freiburg in Sachen Notbetreuung recht zurückhaltend vorgeht, ist das unserer Ansicht nach ein unhaltbarer Zustand.
Wir haben daher folgende Fragen:
- Ist der Stadtverwaltung dieser Entschädigungsanspruch bekannt?
- Warum wird auf diesen Entschädigungsanspruch nicht offensiv hingewiesen?
- Warum wurde diese Möglichkeit bislang noch nicht den Mitarbeiter*innen bei der Infohotline des AKI mitgeteilt?
- Wie plant die Stadt, diesen Entschädigungsanspruch offensiver zu bewerben?
Im Sinne der Eltern, welche aktuell in einer schwierigen Lage sind, wären wir dankbar für eine zeitnahe Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ramon Kathrein Sergio Schmidt