Seit kurzem wurden in der Innenstadt die Schilder zur Kenntlichmachung der Kameraüberwachung angebracht. Die notwendigen Hinweise nach Datenschutzgrundverordnung sind jedoch nur bei den wenigsten lesbar, da die Schilder in luftigen Höhen angebracht wurden. Wir haben deshalb einen Beschwerdebrief ans Amt für öffentliche Ordnung geschrieben und fordern eine deutliche Kennzeichnung des überwachten Bereichs auch für blinde und seheingeschränkte Menschen. Hier dokumentieren wir unser Schreiben.
Beschwerdebrief Hinweisschilder Kameraüberwachung
Sehr geehrter Herr Funk,
mit großer Irritation haben wir vergangene Woche die Hinweisschilder zur Kameraüberwachung in der Innenstadt wahrgenommen. Die maximal DinA4-großen Schilder wurden an verschiedenen Orten der Innenstadt installiert und enthalten die nach der Datenschutzgrundverordnung gebotenen Angaben. Formal also alles korrekt? Das mag sein, jedoch müssten Ferngläser verteilt werden, damit die Freiburger*innen die Angaben zum Datenschutz auch wahrnehmen können. Die Schrift auf den Schildern ist derart klein, dass ein Lesen selbst für das geübte Auge nur bei wenigen Schildern möglich ist. Die meisten sind in einer Höhe von über zwei Metern angebracht, ein Exemplar in der Kaiser-Joseph-Straße hängt gar mindestens auf 3,50 Metern. Wir fragen uns, ob es sich dabei um eine nicht ganz ernstgemeinte Provokation handelt oder ob dies tatsächlich die einzigen Schilder zur Kenntlichmachung der Kameraüberwachung darstellen sollen.
In den Debatten rund um die Sicherheitspartnerschaft wurde immer wieder die abschreckende Wirkung einer Kameraüberwachung betont. Doch wie soll etwas abschreckend wirken, was gar nicht deutlich erkennbar ist? Die Kameras wurden in den Farben der Häuser gestrichen, an denen sie angebracht sind, die Hinweisschilder sind nun in luftiger Höhe versteckt. Dies widerspricht unserer Meinung ganz klar dem Ansinnen einer abschreckenden Wirkung.
Wir fordern daher, dass umgehend lesbare und angemessen große Hinweisschilder in einer wahrnehmbaren Höhe angebracht werden. Des Weiteren soll auf den Schildern auch angegeben werden, wann die Kameras im Einsatz sind (mit genauen Uhrzeitangaben). Zudem fordern wir auch für blinde und seheingeschränkte Menschen eine deutliche Kennzeichnung des überwachten Bereichs durch Brailleschrift oder Durchsagen.
Wir bitten um eine Stellungnahme diesbezüglich.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Sumbert (Fraktionsvorsitzender JUPI-Fraktion)
Ramon Kathrein (Stadtrat JUPI-Fraktion)