In der Gemeinderatssitzung am 12. Dezember wird über die neue Sondernutzungsrichtlinie abgestimmt, die insbesondere die Außengastronomie aber auch das Aufstellen von Werbetafeln in der Freiburger Innenstadt regelt.
„Außengastronomie und Barrierefreiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit guter Planung ist beides möglich“, betont Ramon Kathrein. Die Fraktion hat unter anderem beantragt, dass Blindenleitsysteme, zu denen auch die Bächle zählen, freigehalten werden müssen. Außerdem sollen Aufsteller und Werbetafeln so beschaffen sein, dass sie mit einem Blindenstock klar ertastbar sind.
Der JUPI-Fraktion ist darüber hinaus wichtig, dass auch weiterhin die erweiterte Außengastronomie möglich bleibt. Daher unterstützt sie auch den Antrag, dass entgegen dem Entwurf der Stadt die Nutzung von Parkplätzen auch dann möglich bleibt, wenn Betriebe auch andere Außensitzflächen haben. Außerdem sollen statt nur einem bis zu drei Parkplätze pro Gastronomie genutzt werden dürfen. Zudem beantragt die JUPI-Fraktion, dass nach der rechtlich notwendigen Höchstdauer von 6 Monaten für die Parkplatznutzung für weitere Monate auch nebenliegende Parkplätze beantragt werden dürfen.
„Unser Ziel ist es, den Gastronom*innen viele Freiheiten für die Außenbestuhlung einzuräumen, insoweit auch der Barrierefreiheit ausreichend Rechnung getragen wird. Gerade die Nutzung von Parkplätzen ist in dieser Hinsicht unproblematisch“, erklärt Ramon Kathrein.