Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Haushaltslage sieht es die JUPI-Fraktion für geboten an, die Einsparauflagen für Zuschussempfänger*innen im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich in Teilen zurückzunehmen. Auch mit diesem Vorgehen würden dauerhafte Einsparungen von 1,4% der Lohnkosten aus der ersten Lohnerhöhungsrunde 2021 dauerhaft bestehen bleiben.
In einem interfraktionellen Änderungsantrag fordert die JUPI-Fraktion die Verwaltung auf, die Kosten aus der zweiten regulären Tariferhöhungsrunde ab April 2022 über 1,8% an die Zuschussempfänger*innen auszubezahlen. Es soll verhindert werden, dass weitere Angebote gekürzt werden müssen, um die tariflich zugesicherten Lohnsteigerungen aus Einsparungen im Bereich der Sachmittel stemmen zu können.
„Weitere Einsparungen aus Sachmitteln sind aus Sicht unserer Fraktion unter den neuen Haushaltsvoraussetzungen nicht vertretbar, insbesondere im Sozial-, Kinder-& Jugendbereich sowie der Kultur, wo die Mitarbeiter*innen mit den unterschiedlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben.“, erklärt Sophie Kessl.
Auf Grundlage der Zahlen der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der JUPI-Fraktion würden sich die Mehraufwendungen auf rund 1,47 Mio. Euro in 2022 summieren.
„Wir haben damals diesen Kürzungen unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass überraschende Mehreinnahmen dafür genutzt werden, diese wieder zurückzunehmen“, erinnert Simon Sumbert, Fraktionsvorsitzender JUPI. „Dies wollen wir jetzt mit unserem interfraktionellen Antrag erreichen“.
Wie bekannt sein dürfte, ist die Kulturszene von der Pandemie weiterhin stark betroffen.
„Es wäre ein schönes politisches Signal der Unterstützung die Zuschüsse für 2022 im kulturellen Bereich wieder, wie vor der Pandemie, um die Lohnsteigerungen zu dynamisieren“ merkt Stadtrat Sergio Pax an. „Wir hoffen auf breite Zustimmung im Gemeinderat“.
Zutreffend ist, dass auch die Ämter der Stadt Freiburg sowie die städtischen Gesellschaften von der Sparmaßnahme betroffen sind. Da aber der zu Debatte stehende Betrag bei den Zuschussempfängern wesentlich niedriger ist als bei der Stadt Freiburg und ihrer Gesellschaften und zudem große Personalkörper bessere Möglichkeiten haben, Mangelsituationen in einzelnen Ämtern auszugleichen, stellen die Fraktionen nur den Antrag bezogen auf die Zuschussempfänger*innen.
Hier geht es zum Änderungsantrag: